Mackenbacher-Musikantenkinder

Abteilung Kinderchor des MGV Liederkranz 1889 Mackenbach e.V.

 
         
 

zurück zur Startseite
zurück

 
 

So sind wir organisiert:

Unsere Geschäftsordnung

Geschäftsordnung (Jugendordnung) zur Satzung des Männergesangvereins Liederkranz 1889 Mackenbach e.V.

- Abteilung Kinderchor -

Stand vom: 01.01.2011

Die 1995 gegründete „ Abteilung Kinderchor “ ist Bestandteil des Männergesangvereins Liederkranz 1889 Mackenbach e.V.
Sie wird durch den Jugendchorvorstand eigenverantwortlich vertreten.
Die Mitglieder der „ Abteilung Kinderchor “ erkennen die Vereinssatzung sowie die Geschäftsordnung an.

§ 1 - Name

Die Abteilung Kinderchor ist die Jugendorganisation des Männergesangvereins Liederkranz 1889 Mackenbach e.V. und heißt „Mackenbacher Musikantenkinder“.

§ 2 - Zweck

Aufgaben und Ziele der Chorjugend im Männergesangvereins Liederkranz 1889 Mackenbach e.V. bestehen darin, jugendpflegerische Maßnahmen durchzuführen sowie freie und öffentliche Jugendpflege anzuregen und zu unterstützen. So werden kulturelle, gesellschaftspolitische und soziale Bildungsarbeit für junge Menschen, Jugenderholung, Jugendberatung, Angebote für Gesellschaft, Spiel, Sport und internationale Begegnungen in Zusammenarbeit mit der Jugendorganisation des Chorverbandes der Pfalz e.V., der Chorjugend der Pfalz e.V., sowie der Chorjugend im Deutschen Chorverband e.V., der Deutschen Chorjugend e.V., betrieben.

Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene in der Abteilung Kinderchor des Männergesangvereins Liederkranz 1889 Mackenbach e.V. werden bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres eigenverantwortlich durch den Chorjugendvorstand vertreten.

Das gemeinsame musische Tun soll die charakterlichen und schöpferischen Kräfte fördern und die Jugend zu freien und insbesondere für die Musik aufgeschlossenen Menschen erziehen. Ziel ist die Förderung des ganzheitlichen Erziehungsauftrages.

Die Abteilung Kinderchor des Männergesangvereins Liederkranz 1889 Mackenbach e.V. bekennt sich zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist politisch und konfessionell nicht gebunden.

§ 3 - Aufgaben

Die Abteilung Kinderchor bekennt sich zu den Zielen ( Vereinssatzung ) des Männergesangvereins Liederkranz 1889 Mackenbach e.V.
Sie tritt für die Mitbestimmung und Mitverantwortung der Jugend ein.
Die Chorjugend verwaltet sich selbst. Sie entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel .
Die Aufgaben des Männergesangvereins Liederkranz 1889 Mackenbach e.V. beinhalten:
Pflege und Förderung des Chorwesens durch jugendpflegerische Maßnahmen gem. § 2 dieser Geschäftsordnung .
Weiterentwicklung der sängerischen Jugendarbeit und Unterstützung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Jugendliche und den/die Jugendchorleiter/in.
Aus- und Fortbildung von Betreuern, Jugendleitern sowie des Chorjugendvorstandes in der Jugendarbeit der Abteilung Kinderchor.
Die Finanzierung der Aus- und Fortbildung erfolgt aus dem Haushalt der Abteilung Kinderchor.

§ 4 - Mitgliedschaft

Siehe §4 der Vereinssatzung.
Die jungen Sängerinnen und Sänger müssen aus versicherungsrechtlichen und satzungsgemäßen Gründen Vereinsmitglieder sein.
Die Chorjugend des Männergesangvereins Liederkranz 1889 Mackenbach e.V. ist Mitglied in der Chorjugend der Pfalz e.V. sowie der Deutschen Chorjugend e.V.
Mitglied kann jede natürliche Person werden.
Beendigung der Mitgliedschaft siehe §6 der Vereinssatzung

§ 5 - Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 44 € im Jahr für alle Chor-Mitglieder der Abteilung Kinderchor. Für fördernde Mitglieder beträgt er 14 € im Jahr.

Sind aus einer Familie mehrere Kinder und Jugendliche in der Abteilung Kinderchor, so beträgt der Beitrag für das erste Kind 100% des jeweiligen Betrages im Jahr, für jedes weitere Kind, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, 50% des jeweiligen Betrages im Jahr.

Der Beitrag ist jeweils für ein ganzes Geschäftsjahr im Voraus fällig. Er wird jedoch in 4 Teilbeträgen vierteljährlich per Lastschrift verbucht.

§ 6 - Organe

Organe der „Mackenbacher Musikantenkinder“ sind:

Der geschäftsführende Vorstand des Männergesangvereins Liederkranz 1889 Mackenbach e.V.

Der/Die Abteilungsleiter/in des Kinderchores
Der/Die stellvertretende Abteilungsleiter/in des Kinderchores
Der/Die Schriftführer/in des Kinderchores
Der/Die Jugendchorleiter/in
Der Beirat des Kinderchores
Der Jugendbeirat des Kinderchores
Der/Die Delegierte der „Mackenbacher Musikantenkinder“ in der Chorjugend der Pfalz e.V.

§ 7 - Chorjugendvorstand

Der Chorjugendvorstand wird auf zwei Jahre von der Elternversammlung und aktiven Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, gewählt. Er besteht aus:

- Abteilungsleiter/in
- stellvertretende/r Abteilungsleiter/in
- Schriftführer/in
- Beirat, drei Personen
- Jugendbeirat, drei Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Der/Die Abteilungsleiter/in sowie der/die stellv. Abteilungsleiter/in ist gleichberechtigtes Mitglied im Gesamtvorstand des Männergesangvereins Liederkranz 1889 Mackenbach e.V. und hat volles Stimmrecht.

Wählbar ist nur ein ordentliches Mitglied, welches das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Wahlberechtigt sind nur ordentliche Vereinsmitglieder.

Sollten sich in der Elternversammlung keine Elternteile als Abteilungsleiter/-Stellvertreter wählen lassen, werden diese Ämter der musikalischen Chorleitung übertragen.

§ 8 - Kassen- und Buchführung

Am Anfang eines jeden Geschäftsjahres entscheidet der Gesamtvorstand unter Beteiligung der der/die Abteilungsleiter/in und der/die stellv. Abteilungsleiter/in des Kinderchores über die finanziellen Mittel, die den „Mackenbacher Musikantenkinder“ (Abteilung Kinderchor) für das laufende Haushaltsjahr zur Verfügung gestellt werden (Haushaltsplan der Chorjugend).
Die zufließenden Mittel dürfen nur satzungsgemäß verwendet werden.

Für die Abteilung Kinderchor ist ein separates Kassenbuch zu führen.

§ 9 - Ehrungen

Jedes aktive Mitglied der Abteilung Kinderchor wird vom Verein nach 5- und 10-jähriger Sangestätigkeit jeweils mit einer Urkunde geehrt.

Jedes aktive Mitglied der Abteilung Kinderchor wird nach 5-jähriger Sangestätigkeit vom der Chorjugend der Pfalz und nach 10-jähriger Sangestätigkeit von der Deutschen Chorjugend geehrt.

§ 10 - Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung ist nach Verabschiedung durch die Außerordentliche Mitgliederversammlung des Männergesangvereins Liederkranz 1889 Mackenbach e.V. am 05.07.1997 in Kraft getreten. Eine Änderung dieser Geschäftsordnung ist jederzeit durch den Gesamtvorstand des Männergesangvereins Liederkranz 1889 Mackenbach e.V. auf Antrag des Chorjugendvorstandes möglich.
Auf Antrag wurde die Geschäftsordnung zuletzt am 01.01.2011 geändert.

 
     
 

nach oben
zurück
zurück zur Startseite

 
   

Homepage MGV Liederkranz 1889 Mackenbach e.V.
Homepage Web-Master

Diese Seite wurde zuletzt am 18.02.12 aktualisiert.

Webmaster