Geschäftsordnung
(Jugendordnung) zur Satzung des
Männergesangvereins Liederkranz 1889 Mackenbach
e.V.
-
Abteilung Kinderchor -
Stand
vom: 01.01.2011
Die
1995 gegründete Abteilung Kinderchor
ist Bestandteil des Männergesangvereins
Liederkranz 1889 Mackenbach e.V.
Sie wird durch den Jugendchorvorstand
eigenverantwortlich vertreten.
Die Mitglieder der Abteilung Kinderchor
erkennen die Vereinssatzung sowie die
Geschäftsordnung an.
§
1 - Name
Die
Abteilung Kinderchor ist die Jugendorganisation
des Männergesangvereins Liederkranz 1889
Mackenbach e.V. und heißt Mackenbacher
Musikantenkinder.
§
2 - Zweck
Aufgaben
und Ziele der Chorjugend im Männergesangvereins
Liederkranz 1889 Mackenbach e.V. bestehen darin,
jugendpflegerische Maßnahmen durchzuführen
sowie freie und öffentliche Jugendpflege
anzuregen und zu unterstützen. So werden
kulturelle, gesellschaftspolitische und soziale
Bildungsarbeit für junge Menschen,
Jugenderholung, Jugendberatung, Angebote für
Gesellschaft, Spiel, Sport und internationale
Begegnungen in Zusammenarbeit mit der
Jugendorganisation des Chorverbandes der Pfalz
e.V., der Chorjugend der Pfalz e.V., sowie der
Chorjugend im Deutschen Chorverband e.V., der
Deutschen Chorjugend e.V., betrieben.
Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene in
der Abteilung Kinderchor des Männergesangvereins
Liederkranz 1889 Mackenbach e.V. werden bis zur
Vollendung des 27. Lebensjahres
eigenverantwortlich durch den Chorjugendvorstand
vertreten.
Das gemeinsame musische Tun soll die
charakterlichen und schöpferischen Kräfte
fördern und die Jugend zu freien und
insbesondere für die Musik aufgeschlossenen
Menschen erziehen. Ziel ist die Förderung des
ganzheitlichen Erziehungsauftrages.
Die Abteilung Kinderchor des Männergesangvereins
Liederkranz 1889 Mackenbach e.V. bekennt sich zum
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Sie
ist politisch und konfessionell nicht gebunden.
§
3 - Aufgaben
Die
Abteilung Kinderchor bekennt sich zu den Zielen (
Vereinssatzung ) des Männergesangvereins
Liederkranz 1889 Mackenbach e.V.
Sie tritt für die Mitbestimmung und
Mitverantwortung der Jugend ein.
Die Chorjugend verwaltet sich selbst. Sie
entscheidet über die Verwendung der ihr
zufließenden Mittel .
Die Aufgaben des Männergesangvereins Liederkranz
1889 Mackenbach e.V. beinhalten:
Pflege und Förderung des Chorwesens durch
jugendpflegerische Maßnahmen gem. § 2 dieser
Geschäftsordnung .
Weiterentwicklung der sängerischen Jugendarbeit
und Unterstützung von Aus- und
Fortbildungsmaßnahmen für Jugendliche und
den/die Jugendchorleiter/in.
Aus- und Fortbildung von Betreuern, Jugendleitern
sowie des Chorjugendvorstandes in der
Jugendarbeit der Abteilung Kinderchor.
Die Finanzierung der Aus- und Fortbildung erfolgt
aus dem Haushalt der Abteilung Kinderchor.
§
4 - Mitgliedschaft
Siehe
§4 der Vereinssatzung.
Die jungen Sängerinnen und Sänger müssen aus
versicherungsrechtlichen und satzungsgemäßen
Gründen Vereinsmitglieder sein.
Die Chorjugend des Männergesangvereins
Liederkranz 1889 Mackenbach e.V. ist Mitglied in
der Chorjugend der Pfalz e.V. sowie der Deutschen
Chorjugend e.V.
Mitglied kann jede natürliche Person werden.
Beendigung der Mitgliedschaft siehe §6 der
Vereinssatzung
§
5 - Mitgliedsbeitrag
Der
Mitgliedsbeitrag beträgt 44 im Jahr für
alle Chor-Mitglieder der Abteilung Kinderchor.
Für fördernde Mitglieder beträgt er 14
im Jahr.
Sind aus einer Familie mehrere Kinder und
Jugendliche in der Abteilung Kinderchor, so
beträgt der Beitrag für das erste Kind 100% des
jeweiligen Betrages im Jahr, für jedes weitere
Kind, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,
50% des jeweiligen Betrages im Jahr.
Der Beitrag ist jeweils für ein ganzes
Geschäftsjahr im Voraus fällig. Er wird jedoch
in 4 Teilbeträgen vierteljährlich per
Lastschrift verbucht.
§
6 - Organe
Organe
der Mackenbacher Musikantenkinder
sind:
Der geschäftsführende Vorstand des
Männergesangvereins Liederkranz 1889 Mackenbach
e.V.
Der/Die Abteilungsleiter/in des Kinderchores
Der/Die stellvertretende Abteilungsleiter/in des
Kinderchores
Der/Die Schriftführer/in des Kinderchores
Der/Die Jugendchorleiter/in
Der Beirat des Kinderchores
Der Jugendbeirat des Kinderchores
Der/Die Delegierte der Mackenbacher
Musikantenkinder in der Chorjugend der
Pfalz e.V.
§
7 - Chorjugendvorstand
Der
Chorjugendvorstand wird auf zwei Jahre von der
Elternversammlung und aktiven Jugendlichen, die
das 14. Lebensjahr vollendet haben, gewählt. Er
besteht aus:
- Abteilungsleiter/in
- stellvertretende/r Abteilungsleiter/in
- Schriftführer/in
- Beirat, drei Personen
- Jugendbeirat, drei Personen, die das 16.
Lebensjahr vollendet haben.
Der/Die Abteilungsleiter/in sowie der/die stellv.
Abteilungsleiter/in ist gleichberechtigtes
Mitglied im Gesamtvorstand des
Männergesangvereins Liederkranz 1889 Mackenbach
e.V. und hat volles Stimmrecht.
Wählbar ist nur ein ordentliches Mitglied,
welches das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Wahlberechtigt sind nur ordentliche
Vereinsmitglieder.
Sollten sich in der Elternversammlung keine
Elternteile als Abteilungsleiter/-Stellvertreter
wählen lassen, werden diese Ämter der
musikalischen Chorleitung übertragen.
§
8 - Kassen- und Buchführung
Am
Anfang eines jeden Geschäftsjahres entscheidet
der Gesamtvorstand unter Beteiligung der der/die
Abteilungsleiter/in und der/die stellv.
Abteilungsleiter/in des Kinderchores über die
finanziellen Mittel, die den Mackenbacher
Musikantenkinder (Abteilung Kinderchor)
für das laufende Haushaltsjahr zur Verfügung
gestellt werden (Haushaltsplan der Chorjugend).
Die zufließenden Mittel dürfen nur
satzungsgemäß verwendet werden.
Für die Abteilung Kinderchor ist ein separates
Kassenbuch zu führen.
§
9 - Ehrungen
Jedes
aktive Mitglied der Abteilung Kinderchor wird vom
Verein nach 5- und 10-jähriger Sangestätigkeit
jeweils mit einer Urkunde geehrt.
Jedes aktive Mitglied der Abteilung Kinderchor
wird nach 5-jähriger Sangestätigkeit vom der
Chorjugend der Pfalz und nach 10-jähriger
Sangestätigkeit von der Deutschen Chorjugend
geehrt.
§
10 - Inkrafttreten
Diese
Geschäftsordnung ist nach Verabschiedung durch
die Außerordentliche Mitgliederversammlung des
Männergesangvereins Liederkranz 1889 Mackenbach
e.V. am 05.07.1997 in Kraft getreten. Eine
Änderung dieser Geschäftsordnung ist jederzeit
durch den Gesamtvorstand des Männergesangvereins
Liederkranz 1889 Mackenbach e.V. auf Antrag des
Chorjugendvorstandes möglich.
Auf Antrag wurde die Geschäftsordnung zuletzt am
01.01.2011 geändert.
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